Schallmessung
Bauakustische Schallmessung werden zur Überprüfung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Schallschutz durchgeführt.
Luftschallschutz
Messung der Schallpegeldifferenz zwischen Wohnungen/Betriebseinheiten.
Je größer die Differenz, umso geringer werden Geräusche aus Nachbarwohnungen wahrgenommen.
Trittschallschutz
Messung des Trittschallpegels aus Nachbarwohnungen bzw. Betriebseinheiten. Verwendet wird zur
Erzeugung von Trittschall ein sogenanntes Norm-Hammerwerk.
Je geringer der gemessene Trittschallpegel, umso geringer werden Gehgeräusche aus der Nachbarwohnung
bzw. Betriebseinheit wahrgenommen.
Haustechnische Anlagen
Haustechnische Anlagen sind z.B. WC-Spülung, Aufzug bzw. sonstige fest mit dem Gebäude verbundene
Anlagen. Auch hier sind gesetzliche Grenzwerte einzuhalten.
Schallschutz von Außenbauteilen
Wände und Fenster/Türen müssen abhängig vom Außenlärm der Umgebung (Straße, Zug,…) einen
gesetzlichen Mindest-Schallschutz erfüllen.
Mittels Richtlautsprecher kann künstlicher Außenlärm an der Fassade erzeugt und damit der Schallschutz der
Bauteile gemessen werden
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